Als Sicherheitsbeauftragter gemäß SGB VII § 22 unterstützen Sie den Unternehmer bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und möglichen Berufskrankheiten. Um diese Aufgabe auch im Lagerbereich erfüllen zu können, benötigen Sie auch Fachwissen zur Regalsicherheit. Aufbauend auf dem Grundlehrgang zum Sicherheitsbeauftragten erfahren Sie in dieser Schulung, welche rechtlichen Grundlagen und welche allgemeinen Anforderungen von Regalanlagen gelten und können diese in Ihrem betrieblichen Alltag berücksichtigen.
Zielgruppe
Sicherheitsbeauftragte aus den Bereichen Lager und Logistik
Ziel
Sie erhalten Grundkenntnisse zum sicheren Betrieb von Regalanlagen.
Sie dürfen die vorgeschriebenen Sichtkontrollen sowie die Mitarbeiterunterweisung gemäß DIN EN 15635 durchführen.
Sie sind kompetenter Ansprechpartner in puncto Regalsicherheit.
Sie unterstürzen den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen im Lager.
Voraussetzungen
Erfolgreich abgeschlossene Erstschulung zum Sicherheitsbeauftragten.
Inhalte
Vorschriften und Regeln zur Lagersicherheit
Notwendigkeit der Regalkontrolle
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Begriffsbestimmung und Regalarten
Kriterien der Regalsichtkontrollen – Abgrenzung zur Hauptinspektion
Erkennen von Gefährdungen
Dokumentation uva.
Grundlagen
· DGUV-Vorschrift 1
· DGUV-Information 211-042
· § 22 SGB VII
Dauer
1 Tag
Hinweis:
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, jedoch beziehen sich die Angaben immer auf Angehörige aller Geschlechter: W/M/D
Teilnehmeranzahl
mind. 7 bis max. 12
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Option Inhouseschulung:
Wir schulen Ihre Mitarbeiter vor Ort in einer Inhouseschulung. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne für ein individuelles Angebot an.