Als Sicherheitsbeauftragter gemäß SGB VII § 22 unterstützen Sie den Unternehmer bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und möglichen Berufskrankheiten. Um diese Aufgabe auch im Lagerbereich erfüllen zu können, benötigen Sie auch Fachwissen zur Regalsicherheit. Aufbauend auf dem Grundlehrgang zum Sicherheitsbeauftragten erfahren Sie in dieser Schulung, welche rechtlichen Grundlagen und welche allgemeinen Anforderungen von Regalanlagen gelten und können diese in Ihrem betrieblichen Alltag berücksichtigen.