Ausbilder nach AEVO (AdA-Schein) IHK
Um als Ausbilder in anerkannten Ausbildungsberufen
tätig zu sein, müssen Sie berufs- und arbeitspädagogische
Kompetenzen nach der Ausbilder-Eignungs-
Verordnung (AEVO) nachweisen. Wir bereiten Sie
umfassend und optimal auf die Prüfung bei der Industrie-
und Handelskammer vor.