Seminartermin:
07.06.2021 - 08.06.2021 (8.30 Uhr - 16.30 Uhr)
Kurzbeschreibung
Die rechtlichen Vorgaben und inhaltlichen Anforderungen an DGUV Sicherheitsbeauftragter ändern sich durch ständige Veränderungen in den Arbeitsprozessen und -bedingungen in Produktion und Dienstleistung.
Am ersten Tag unseres Seminars, werden Ihnen die aktuellen rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter vermittelt.
Die Vertiefung der Thematik findet am zweiten Tag statt, wo Sie auch die Möglichkeit haben Ihr Wissen in die Praxis umzusetzen. An Hand von Checklisten erstellen wir eine Gefährdungsbeurteilung.
Zielgruppe
Die Schulung richtet sich an beginnende und bereits aktive Sicherheitsbeauftragte, Führungskräfte, Betriebsräte und Betriebsangehörige, die auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit tätig sind.
Ihr Nutzen
Sie erhalten als Sicherheitsbeauftragte fachliches Know-how. In der verantwortungsvollen Tätigkeit minimieren Sie die Zahl der Erkrankungen und arbeitsbedingten Unfälle. Durch Ihre Präsenz und Vorbildfunktion wirken Sie auf sicherheitsgerechtes Verhalten Ihrer Kollegen hin. In Ihrer Funktion fördern Sie den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz.
Ziel
Die Sicherheitsbeauftragten Schulung befähigt und sensibilisiert die Sicherheitsbeauftragten für ihre neuen und wichtigen Aufgaben im Unternehmen.
Inhalte
Rechtliche Rahmenbedingungen
Berufsgenossenschaften / Arbeitsschutzbehörden
Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Aufgaben und Stellung des Sicherheitsbeauftragten
Umgang mit Gefahrstoffen
Arbeitskleidung
Arbeitsplatzgefahren im Betrieb
mechanische Gefährdungen
Umgang mit elektrischem Strom
Stromstärke /-spannung /-arten /-kreis
chemische Gefährdungen
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
Betriebsanweisung und Unterweisung
Brand- und Explosionsschutz
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
Haut- und Handschutz
Gesprächsführung / Kommunikation
Praxisteil: Gefährdungsbeurteilung mittels Checklisten
Psychologie und Stress
Voraussetzungen
Die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten darf jeder Mitarbeiter in einem Unternehmen übernehmen. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, werden Mitarbeiter welche ohne Führungsverantwortung die Arbeitsprozesse und das Arbeitsumfeld kennen, empfohlen.
Grundlagen
Die Sicherheitsbeauftragte Ausbildung beruht auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
DGUV-Vorschrift 1
DGUV-Information 211-042
§ 22 SGB VII
Dauer
2-tägig | 16 UE
Hinweis:
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, jedoch beziehen sich die Angaben immer auf Angehörige aller Geschlechter: W/M/D
Teilnehmeranzahl
mind. 6 bis max. 12 Teilnehmer
Unter Einhaltung der aktuellen Corona-Verordnung
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Option Inhouseschulung:
Wir schulen Ihre Mitarbeiter vor Ort in einer Inhouseschulung. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne für ein individuelles Angebot an.